Version 1.0
MTM Vision unterstützt Industrieunternehmen bei der Erstellung von MTM-Zeitanalysen und Prozessblättern. Dazu werden kurze Videosequenzen von Arbeitsplätzen aufgenommen, um Arbeitsabläufe strukturiert zu erfassen. Ziel ist ausschließlich die Analyse von Arbeitsvorgängen (Methoden- und Zeitermittlung), nicht die Verhaltens- oder Leistungskontrolle einzelner Beschäftigter.
Der Einsatz technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt oder geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Der Einsatz von MTM Vision zur Videoauswertung setzt daher eine Betriebsvereinbarung oder anderweitige Zustimmung des Betriebsrats voraus. Wir empfehlen ausdrücklich, den Betriebsrat vor der Ersteinführung einzubeziehen.
Vor der Speicherung wird jedes hochgeladene Video frameweise durch eine automatische Gesichtserkennung verarbeitet. Erkannte Gesichter werden unumkehrbar verpixelt (Blur), bevor Frames für die Analyseansicht in der Anwendung persistiert werden. Die Verpixelung ist Bestandteil der Standardverarbeitung und kann nicht umgangen werden.
Fragen des Betriebsrats zur technischen Ausgestaltung, zu Rechten der Beschäftigten oder zu Musterinhalten einer Betriebsvereinbarung beantworten wir gerne unter privacy@mtm-vision.de.