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§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Information für den Betriebsrat

Version 1.0

Zweck der Videoaufnahmen

MTM Vision unterstützt Industrieunternehmen bei der Erstellung von MTM-Zeitanalysen und Prozessblättern. Dazu werden kurze Videosequenzen von Arbeitsplätzen aufgenommen, um Arbeitsabläufe strukturiert zu erfassen. Ziel ist ausschließlich die Analyse von Arbeitsvorgängen (Methoden- und Zeitermittlung), nicht die Verhaltens- oder Leistungskontrolle einzelner Beschäftigter.

Mitbestimmung nach § 87 BetrVG

Der Einsatz technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt oder geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Der Einsatz von MTM Vision zur Videoauswertung setzt daher eine Betriebsvereinbarung oder anderweitige Zustimmung des Betriebsrats voraus. Wir empfehlen ausdrücklich, den Betriebsrat vor der Ersteinführung einzubeziehen.

Automatische Gesichtsverpixelung

Vor der Speicherung wird jedes hochgeladene Video frameweise durch eine automatische Gesichtserkennung verarbeitet. Erkannte Gesichter werden unumkehrbar verpixelt (Blur), bevor Frames für die Analyseansicht in der Anwendung persistiert werden. Die Verpixelung ist Bestandteil der Standardverarbeitung und kann nicht umgangen werden.

Aufbewahrung und Löschung

  • Rohvideos werden nur so lange gespeichert, wie es für die Analyse erforderlich ist, und können jederzeit vom Kunden gelöscht werden.
  • Verpixelte Analyse-Frames werden mit der zugehörigen Analyse gespeichert und mit dieser gelöscht.
  • Bei Kündigung des Vertrags werden alle Kundendaten innerhalb von 30 Tagen dauerhaft entfernt.
  • Backups laufen nach spätestens 30 Tagen aus.

Weitere Schutzmaßnahmen

  • Speicherung ausschließlich in der Europäischen Union (siehe /trust).
  • Verschlüsselung im Ruhezustand (AES-256) und in der Übertragung (TLS 1.2+).
  • Zugriff auf Videos und Frames nur für authentifizierte Nutzer des Kundenkontos.
  • Keine Nutzung von Kundendaten zum Training von KI-Modellen.

Ansprechpartner für Rückfragen

Fragen des Betriebsrats zur technischen Ausgestaltung, zu Rechten der Beschäftigten oder zu Musterinhalten einer Betriebsvereinbarung beantworten wir gerne unter privacy@mtm-vision.de.